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BGH Beschluss v. - 4 StR 117/22

Gesetze: § 140 Abs 1 StPO, § 338 Nr 5 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO, § 13 BRAO

Absoluter Revisionsgrund bei Mitwirkung eines nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassenen „Scheinverteidigers“ an der Hauptverhandlung im Falle einer notwendigen Verteidigung

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:300822B4STR117.22.0

Fundstelle(n):
IAAAJ-22433

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