Lieferung von Gegenständen: Besteuerung von Reihengeschäften
– Versagung der Steuerbefreiung wegen fehlender
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers
Leitsatz
Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1 der Sechsten Richtlinie
77/388/EWG ist dahin auszulegen, dass er es der Finanzverwaltung eines
Mitgliedstaats nicht verwehrt, die Steuerbefreiung einer
innergemeinschaftlichen Lieferung davon abhängig zu machen, dass der Lieferer
die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers mitteilt; dies gilt
allerdings unter dem Vorbehalt, dass die Steuerbefreiung nicht allein aus dem
Grund verweigert wird, dass diese Verpflichtung nicht erfüllt worden ist, wenn
der Lieferer redlicherweise, und nachdem er alle ihm zumutbaren Maßnahmen
ergriffen hat, diese Identifikationsnummer nicht mitteilen kann und er außerdem
Angaben macht, die hinreichend belegen können, dass der Erwerber ein
Steuerpflichtiger ist, der bei dem betreffenden Vorgang als solcher gehandelt
hat.