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Umsatzsteuer; Einführungsschreiben zur Konsignationslagerregelung nach § 6b UStG
Bezug:
Bezug: BStBl 2020 I S. 1370
Bezug: BStBl 2020 I S. 224
Bezug: BStBl 2017 II S. 1079
Bezug: BStBl 2017 II S. 1076
Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom (BGBl 2019 I S. 2451) wurde mit § 6b UStG eine Vereinfachungsregelung für Lieferungen in Warenlager zu Abrufzwecken im Gemeinschaftsgebiet eingeführt (Konsignationslagerregelung für Lager im Sinne des § 6b UStG).
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom , BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das III C 2 – S 7280-a/19/10002 :001 (2021/1226715) -, BStBl 2021 I S. 2486, geändert worden ist, wie folgt geändert:
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
Nach der Angabe „6a.8. Gewährung von Vertrauensschutz“ wird die Angabe „6b.1. Lieferung in ein Lager im Sinne des § 6b UStG im Gemeinschaftsgebiet (Konsignationslagerregelung)“ eingefügt.
Nach der Angabe „6b.1. Lieferung in ein Lager im Sinne des § 6b UStG im Gemeinschaftsgebiet (Konsignationslagerregelung)“ wird die Angabe „6b.2. Nachweis der Voraussetzungen für die Anwendung der Konsignationslagerregelung“ eingefügt.
Nach der Angabe „22.3a. A...