Schnelle Antwort

Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Buchungsbelege usw. sind 10 Jahre, Handels- oder Geschäftsbriefe sind 6 Jahre aufzubewahren.
Für Lieferscheine, die keine Buchungsbelege sind, gilt: Bei empfangenen Lieferscheinen endet die Aufbewahrungsfrist mit Rechnungserhalt, bei abgesandten Lieferscheinen mit Rechnungsversand.§ 147 Abs. 3 AO

AO § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen
Abgabenordnung i.d.F. 22.12.2025

4 Für abgesandte Lieferscheine, die keine Buchungsbelege nach Absatz 1 Nummer 4 sind, endet die Aufbewahrungsfrist  mit dem Versand der Rechnung. 5 Die Aufbewahrungsfrist  läuft jedoch nicht ab, soweit...Absatz 1 aufgeführten Unterlagen sechs Jahre aufzubewahren, sofern nicht in anderen Steuergesetzen kürzere Aufbewahrungsfristen  zugelassen sind. [3] 2 Kürzere Aufbewahrungsfristen  nach

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