Schnelle Antwort

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind pauschal mit 1.260 € jährlich abziehbar, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht; voller Abzug, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.
Steht ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung und bildet das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit, ist ein Abzug des Arbeitszimmers nur noch über die Homeoffice-Pauschale für die tatsächlich im Homeoffice verbrachten Tage möglich.
Bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen ist der Abzug von 105 € pro Monat möglich. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG

BFH, Beschluss v. 18.11.2025 - VIII S 27/24 (AdV) -nv-
Rechtsprechung Behandlung eines von einem Ehegatten für die unentgeltliche Mitarbeit im Betrieb des anderen Ehegatten genutzten Arbeitszimmers

Behandlung eines von einem Ehegatten für die unentgeltliche Mitarbeit im Betrieb des anderen Ehegatten genutzten Arbeitszimmers ...Behandlung eines von einem Ehegatten für die unentgeltliche Mitarbeit im Betrieb des anderen Ehegatten genutzten Arbeitszimmers  Leitsatz NV: Es ist ernstlich zweifelhaft, ob ein häusliches Arbeitszimmer , das im

BGH, Urteil v. 13.02.2025 - X ZR 111/22
Rechtsprechung 1Die Beklagte ist Inhaberin des deutschen Patents 10 2005 063 659 (Streitpatents), das am 21. April 2005 angemeldet worden ist und eine Bremsanlage...

(1, 1a) eines Kolben-Zylinder-Systems über eine nicht-hydraulische Getriebevorrichtung verstellt, so dass sich im Arbeitsraum  (4', 4a', 4b') des Zylinders ein Druck einstellt, wobei der Arbeitsraum  (4', 4a', 4b')...welche Position der Kolben einnimmt, weil die dafür erforderliche Energie umso größer ist, je weiter der Kolben in den Arbeitsraum  eindringt und je höher damit der Druck im Arbeitsraum  des Zylinders ist.

FG München, Urteil v. 16.10.2025 - 13 K 1234/22
Rechtsprechung Kein privates Veräußerungsgeschäft, wenn eine Eigentumswohnung schon mehr als zehn Jahre vor der Veräußerung erworben und ein als Arbeitszimmer gen...

wenn eine Eigentumswohnung schon mehr als zehn Jahre vor der Veräußerung erworben und ein als Arbeitszimmer  genutzter Teil der Wohnung erst...zurückliegt, in der aber ein früher betrieblich genutztes, zum Betriebsvermögen gehörendes häusliches Arbeitszimmer  erst vor weniger als 10 Jahren aus dem Betriebsvermögen ins Privatvermögen entnommen worden

...laden...
Weitere Beiträge laden