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BFH  - VII R 39/22 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EnergieStV § 105a, NATOTrStatZAbk Art 67 Abs 3, EnergieStG § 66 Abs 1

Rechtsfrage

Konnte eine Entlastung nach § 105a EnergieStV für an NATO-Truppen gelieferte Erdgasmengen geltend gemacht werden, indem diese Mengen lediglich in der Steueranmeldung von den zu versteuernden Erdgasmengen abgezogen wurden?

Energiesteuer; Entlastung; Festsetzungsfrist; Treu und Glauben

Fundstelle(n):
PAAAJ-35992

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