Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Bayerisches Landesamt für Steuern - S 7107.2.1-23/26 St33

Unternehmereigenschaft von Landratsämtern sowie weitere umsatzsteuerliche Problemstellungen

Orientierungssatz

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat seine aktualisiert sowie um Abschnitte zu kommunalen Medienzentren, Gebühren für digitale Lichtbilder im Rahmen der Beantragung von Aufenthaltstiteln, zur Ausstellung von Rechnungen und zur Vorsteuer ergänzt.

Bezug: BStBl 2024 I S. 1320

Diese Verfügung ersetzt die .2.1-23/20 St33.

1. Stellung und Aufgaben von Landkreisen

1.1. Allgemeines zur rechtlichen Stellung von Landkreisen

Die Stellung von Landkreisen im politischen System und deren Aufgaben sind in der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LKrO) beschrieben.

Die Landkreise sind Gebietskörperschaften mit dem Recht, überörtliche Angelegenheiten, deren Bedeutung über das Kreisgebiet nicht hinausgeht, im Rahmen der Gesetze zu ordnen und zu verwalten (Art. 1 LKrO).

Den Landkreisen steht die Erfüllung der auf das Kreisgebiet beschränkten öffentlichen Aufgaben zu, die über die Zuständigkeit oder das Leistungsvermögen der kreisangehörigen Gemeinden hinausgehen, soweit es sich nicht um Staatsaufgaben handelt. Die Aufgaben der Landkreise sind eigene oder übertragene Angelegenheiten (Art. 4 LKrO).

Das Landratsamt ist Kreisbehörde. Soweit es rein staatliche Aufgaben, insbesondere die staatliche Aufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden und über sonstige Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts wahrnimmt, ist e...

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank