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Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem ; Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
Bezug: BStBl 2024 I S. 1320
Bezug: BStBl 2019 I S. 1269
Bezug: BStBl 2025 I S. 1502
Bezug:
Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt hinsichtlich der Einführung der obligatorischen E-Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern Folgendes:
I. Allgemeines
Das BStBl 2024 I S. 1320, zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem wird in folgenden Randnummern (Rn.) und Zwischenüberschriften geändert bzw. ergänzt (Änderungen fett dargestellt):
6aEine Datei, die auf Grund von Formatfehlern die Anforderungen an das strukturierte elektronische Format einer E-Rechnung nach § 14 Absatz 1 Satz 6 UStG nicht erfüllt, stellt unter den Vorgaben des § 14 Absatz 1 Satz 1 UStG eine sonstige Rechnung in einem anderen elektronischen Format (vgl. Rn. 7) dar. Formatfehler liegen vor, wenn die Rechnungsdatei nicht den zulässigen Syntaxen bzw. deren technischen Vorgaben entspricht oder in den Fällen des § 14 Absatz 1 Satz 6 Nummer 2 UStG keine richtige und vollständige Extraktion zulässt. Dabei ist es unerheblich, welcher Art die Formatfehler sind, da die Datei dann nicht der Voraussetzung des § 14 Absatz 1 Satz 6 UStG entspricht. Ob ein Formatfehler vorliegt, kann mit einer geeigneten Validierungsanwendung (siehe auch Rn. 3...