Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Senatsverwaltung für Finanzen Berlin - S 0342-1/2008-5-14

Antrag auf Steuerfestsetzung i.S.d. § 171 Abs. 3 AO durch Abgabe einer Steuererklärung

1. Pflichtveranlagung

1.1

Die Abgabe einer gesetzlich vorgeschriebenen Steuererklärung führt nach ständiger Rechtsprechung für sich allein keine Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3 AO herbei (AEAO zu § 171, Nr. 2.2 Satz 1). Dies gilt hinsichtlich einer Umsatzsteuererklärung auch dann, wenn mit ihr ein Anspruch auf Auszahlung eines Überschusses geltend gemacht wird (AEAO zu § 171, Nr. 2.2, S. 1,2).

1.2

§ 171 Abs. 3 AO ist jedoch nicht zu entnehmen, dass die Vorschrift nur Anträge auf Maßnahmen erfassen soll, welche die Behörde nicht von Amts wegen vornehmen muss (vgl. , Rn. 30).

Stellt der Steuerpflichtige in zeitlichem Abstand zur verpflichtenden Erklärungsabgabe vor Ablauf der Festsetzungsfrist einen separaten Antrag auf Durchführung der Steuerfestsetzung (Bearbeitung seiner abgegebenen Steuererklärung), so führt das zur Ablaufhemmung des § 171 Abs. 3 AO (vgl. , Rz. 18, 19). Davon kann regelmäßig ausgegangen werden, wenn der Zeitraum zwischen Erklärungsabgabe und Antrag sechs Monate übersteigt (vgl. auch das in der Anlage beigefügte ). Der Untätigkeitseinspru...

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank