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Ermittlung der Grundlagen der Vorsteuerberichtigung bei fortlaufendem Bau in Bauabschnitten
1. Allgemeines
Eine Vorsteuerberichtigung ist bei Wirtschaftsgütern, die nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet werden, vorzunehmen, wenn sich die Verhältnisse innerhalb des maßgebenden Berichtigungszeitraums ändern (§ 15a Abs. 1 UStG).
Wird ein Wirtschaftsgut, z. B. ein Gebäude, bereits entsprechend dem Baufortschritt verwendet, noch bevor es insgesamt fertiggestellt ist, liegt für jeden gesondert in Verwendung genommenen Teil des Wirtschaftsguts ein besonderer Berichtigungszeitraum vor. Diese Berichtigungszeiträume laufen jeweils ab dem Zeitpunkt, zu dem der einzelne Teil des Wirtschaftsguts erstmalig verwendet wird. Der jeweiligen Berichtigung sind die Vorsteuerbeträge zugrunde zu legen, die auf den entsprechenden Teil des Wirtschaftsguts entfallen (Abschn. 15a.3 Abs. 2 UStAE).
2. Änderung der Verhältnisse innerhalb eines Bauvorhabens
Bei der Herstellung eines Gebäudes werden regelmäßig Voraus- oder Abschlagszahlungen entrichtet.
Nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 UStG entsteht das Recht auf Vorsteuerabzug im Fall der Anzahlung dem Grunde und der Höhe nach bereits dann, wenn die Zahlung geleistet und eine Rechnung erteilt wurde. Im Rahmen des § 15 Abs. 1b, 2 und 3 UStG kommt es entscheidend darauf an, ob der Unternehmer im Zeitpunkt de...