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BVerwG Urteil v. - 1 C 2.24

Gesetze: § 10 Abs 2 AufenthG 2004, § 10 Abs 3 S 2 AufenthG 2004 vom

Offensichtlich unbegründeter Asylantrag hindert nicht Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

Leitsatz

Die Titelerteilungssperre des § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG, die durch einen als (qualifiziert) offensichtlich unbegründet abgelehnten Asylantrag ausgelöst wird, schließt die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nicht aus.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2025:240725U1C2.24.0

Fundstelle(n):
XAAAJ-99911

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