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EuGH Urteil v. - C-2/24 P

Gesetze: AEUV Art. 101, AEUV Art. 101 Abs. 1, AEUV Art. 101 Abs. 3, EWR-Abkommen Art. 53

Rechtsmittel – Wettbewerb – Art. 101 AEUV – Kartelle – Markt für Modafinil – Vereinbarung zwischen zwei Pharmaunternehmen zur gütlichen Beilegung von Patentrechtsstreitigkeiten, um das Inverkehrbringen eines Generikums von Modafinil zu verzögern – Beschluss, mit dem eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV festgestellt wird – Beurteilungskriterien – Bezweckte Beschränkung

Leitsatz

  1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

  2. Die Teva Pharmaceutical Industries Ltd. und die Cephalon Inc. tragen die Kosten.

ECLI Nummer:
ECLI:EU:C:2025:825

Fundstelle(n):
LAAAK-04220

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