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Einkommensteuer | Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für eine denkmalgeschützte Immobilie in Grund- und Boden- sowie Gebäudeanteil für Zwecke der AfA (BFH)
Ist für die Anschaffung einer
denkmalgeschützten Immobilie ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der
Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Absetzung für
Abnutzung aufzuteilen. Zunächst sind Boden- und Gebäudewert gesondert zu
ermitteln und sodann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden
Wertanteile in Anschaffungskosten für den Grund- und Boden- sowie den
Gebäudeanteil aufzuteilen (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Zu den bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbaren Werbungskosten gehört gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG auch die AfA für ein zur Einkünfteerzielung genutztes Gebäude. AfA-Bemessungsgrundlage sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 7 Abs. 4 und 5 EStG) des Gebäudes. Ist für die Anschaff...