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BFH  - III R 23/25 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Gesetze: EStG § 77, EStG § 70, EStG § 72

Rechtsfrage

Ist die Familienkasse auch dann zur Erstattung von Kosten im Vorverfahren (vgl. § 77 EStG) verpflichtet, wenn die Kosten in einem Einspruchsverfahren gegen Ablehnung der AdV eines Bescheids enstanden sind, mit dem eine Kindergeldfestsetzung aufgehoben und gezahltes Kindergeld zurückgefordert wurde, und der Einspruch im AdV-Verfahren erfolgreich war?

Familienkasse; Kostenerstattung; Rückforderung

Fundstelle(n):
QAAAK-04736

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