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EuGH Urteil v. - C-500/24

Gesetze: VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 29 Abs. 1, VO (EWG) Nr. 2454/93 Art. 147 Abs. 1, VO (EU) Nr. 952/2013 Art. 70 Abs. 1, VO (EU) Nr. 952/2013 Art. 288 Abs. 2

Vorlage zur Vorabentscheidung – Zollunion – Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 – Zollkodex der Gemeinschaften – Art. 29 – Zollwert der Waren – Bestimmung – Zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Europäischen Union verkaufte Waren – Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 – Art. 147 – Aufeinanderfolgende Verkäufe

Leitsatz

Art. 29 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften und Art. 147 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1762/95 der Kommission vom geänderten Fassung

sind dahin auszulegen, dass

in Fällen, in denen Waren Gegenstand zweier Verkäufe waren, bevor sie zur Überführung in das Zolllagerverfahren oder in den zollrechtlich freien Verkehr in das Zollgebiet der Europäischen Union verbracht wurden, der erste Verkauf nicht als mit Bestimmung der Waren für das Zollgebiet der Union abgeschlossen betrachtet werden kann, wenn zum Zeitpunkt dieses ersten Verkaufs lediglich feststand, dass die Waren zur Verbringung in dieses Gebiet bestimmt waren, ihr endgültiger Vermarktungsort aber noch nicht festgelegt war.

ECLI Nummer:
ECLI:EU:C:2025:846

Fundstelle(n):
OAAAK-04754

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