Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Hessisches Finanzgericht  Beschluss v. - 11 K 715/25

Gesetze: FGO § 138; GKG § 45 Abs. 1 Satz 2 und 3

Streitwertbemessung bei eventueller Klagehäufung nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen

Leitsatz

Zur Streitwertbemessung bei eventueller Klagehäufung: Berücksichtigung des nicht denselben Gegenstand betreffenden Hilfsantrags nach übereinstimmender Erledigungserklärung (entgegen OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 13 W 61/18, zu § 91a ZPO).

Wurde nach behördlicher Abhilfe eines echten Hilfsantrags der Rechtsstreit übereinstimmend insgesamt – d.h. auch hinsichtlich des den einen anderen Streitgegenstand betreffenden Hauptantrags – in der Hauptsache für erledigt erklär, ist als Streitwert des Rechtsstreits die Summe aus dem Streitwert des Hauptantrags und aus dem Streitwert des Hilfsantrags anzusetzen (entgegen OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 13 W 61/18, zu § 01a ZPO).

Fundstelle(n):
QAAAK-04911

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank