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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 3 BA 24/24

Gesetze: SGB IV § 28p Abs. 1 S. 5; SGB VI § 1 S. 1 Nr. 1; SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 1; SGB XI § 20 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; SGB III § 25 Abs. 1 S. 1; SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Insbesondere der Umstand, dass es für bestimmte Rechtshandlungen (hier: Einsichtnahme in das Grundbuch Dritter) eines berechtigten Interesses bedarf, spricht für die Eingliederung eines Mitarbeiters in den Betrieb dessen, der das berechtigte Interesse im eigenen Namen oder kraft einer Vollmacht geltend machen kann.

Fundstelle(n):
FAAAK-05071

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