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BGH Urteil v. - VIa ZR 53/22

Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Er erwarb im März 2016 von einer dritten Person einen von der Beklagten hergestellten gebrauchten BMW 520d, der mit einem Motor vom Typ N 47 (Schadstoffklasse Euro 5) ausgestattet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:191125UVIAZR53.22.0

Fundstelle(n):
GAAAK-05169

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