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BGH Urteil v. - VIa ZR 271/22

Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Er erwarb im Juli 2016 von der Beklagten einen von dieser hergestellten gebrauchten Mercedes-Benz GLK 220 CDI, der mit einem Dieselmotor des Typs OM 651 (Schadstoffklasse Euro 5) ausgerüstet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:181125UVIAZR271.22.0

Fundstelle(n):
VAAAK-05177

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