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BGH Urteil v. - VIa ZR 1045/22

Tatbestand

Die Kläger nehmen die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem im Dezember 2012 neu erworbenen Mercedes-Benz GLK 250 BlueTec 4Matic, der mit einem Dieselmotor des Typs OM 651 (Schadstoffklasse Euro 6) ausgestattet ist, auf Schadensersatz in Anspruch, wobei die Frage, wer das Fahrzeug erworben hat, streitig ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:181125UVIAZR1045.22.0

Fundstelle(n):
SAAAK-05285

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