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BFH  - I R 14/25 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Gesetze: KStG § 34 Abs 7 S 8 Nr 2 S 1, KStG § 8b Abs 8 S 2, KStG § 8b Abs 2, InvStG § 8 Abs 1

Rechtsfrage

Dürfen positive Anleger-Aktiengewinne aus einer Teilwertaufholung mit früheren Teilwertabschreibungen, die aufgrund einer Ausübung des für die Jahre 2001 bis 2003 eingeräumten Blockwahlrechts zu 20 % als steuerunwirksam behandelt wurden, ohne quotale Beschränkung verrechnet werden oder ist eine Verrechnung lediglich entsprechend der damaligen quotalen Behandlung mit 20 % der Anleger-Aktiengewinne möglich?

Blockwahlrecht; Spezial-Investmentfonds

Fundstelle(n):
PAAAK-06968

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