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BFH  - VIII R 15/25 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Gesetze: AO § 129, KStG § 27, HGB § 272 Abs 2

Rechtsfrage

Kann von einer offenbaren Unrichtigkeit im Sinne des § 129 AO ausgegangen werden, wenn in der mit der Steuererklärung eingereichten Bilanz nähere Erläuterungen zur Kapitalrücklage und ausdrückliche Angaben zum steuerlichen Einlagekonto, das mit 0 € erklärt wurde, fehlen und der zuständige Sachbearbeiter den Prüfhinweis zur Erhöhung der Kapitalrücklage kommentiert und erkennbar gewürdigt hat?

Einlagekonto; Kapitalrücklage; Offenbare Unrichtigkeit; Prüfung

Fundstelle(n):
FAAAK-06980

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