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Umsatzsteuer-Anwendungserlass; Änderung des UStAE zum
Bezug: BStBl 2024 I S. 1682
Bezug: BStBl 2025 I S. 1479
Bezug:
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass berücksichtigt zum Teil noch nicht die seit dem (2024/1000328) -, BStBl 2024 I S. 1682, ergangene Rechtsprechung, soweit diese im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht worden ist. Außerdem enthält der Umsatzsteuer-Anwendungserlass redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden müssen. Da dieses Schreiben somit lediglich redaktionelle Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses ohne materiell-rechtliche Auswirkungen beinhaltet, bedarf es keiner Anwendungsregelung.
Die Anpassungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses, die aus dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness vom (Wachstumschancengesetz), BGBl 2024 I Nr. 108, dem Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie vom (BEG IV), BGBl 2024 I Nr. 323, und dem Jahressteuergesetz 2024 vom (JStG 2024), BGBl 2024 I Nr. 387, resultieren, sind mit III C 2 – S 7295/00005/003/080 (COO.7005.100.4.12398827) -, BStBl 2025 I S. 1479, bereits vorgenommen worden.
I. Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
Nach Abstimmung mit...BStBl 2010 I S. 846BStBl 2025 I S. xxx