Anwendbarkeit der Regelungen der sog. Mietpreisbremse auf die Vereinbarung einer reduzierten Miete während eines laufenden Mietverhältnisses
Leitsatz
Auf die Vereinbarung einer reduzierten Miete während eines laufenden Mietverhältnisses finden die Regelungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (§§ 556d ff. BGB) keine Anwendung (Fortführung von Senatsurteil vom - VIII ZR 300/21, NJW-RR 2022, 1666).