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BGH Beschluss v. - XII ZB 396/25

Gesetze: § 1816 Abs 2 S 2 BGB

Bindung des Gerichts an die vom Betroffenen erklärte Ablehnung einer bestimmten Person als Betreuer

Leitsatz

Der für die Betreuerauswahl maßgebliche Wunsch des Betroffenen setzt auch dann, wenn der Betroffene eine bestimmte Person als Betreuer ablehnt, weder seine Geschäftsfähigkeit noch seine natürliche Einsichtsfähigkeit voraus. Auch ist nicht erforderlich, dass der Vorschlag des Betroffenen ernsthaft, eigenständig gebildet und dauerhaft ist. Vielmehr genügt es, dass der Betroffene seine Ablehnung gegen eine bestimmte Person als Betreuer zum Ausdruck bringt (Fortführung von Senatsbeschluss vom - XII ZB 513/24, juris).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:051125BXIIZB396.25.0

Fundstelle(n):
NJW 2026 S. 8 Nr. 3
BAAAK-07372

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