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BMF - IV B 2 - S 1301/01508/004/038

Veröffentlichung des ; Auslegung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Bezug:

Bezug: BStBl 2023 I S. 630

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt bei der Auslegung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) Folgendes:

  1. Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH, dass DBA als völkerrechtliche Verträge nach Artikel 31 Absatz 1 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge vom (WÜRV), BGBl II 1985 S. 926, nach Treu und Glauben in Übereinstimmung mit der gewöhnlichen, ihren Bestimmungen in ihrem Zusammenhang zukommenden Bedeutung im Lichte ihrer Ziele und Zwecke auszulegen sind (vgl. BStBl II 2026 S. …). Dabei stellt der Wortlaut einer Bestimmung eines DBA die Grenze der Auslegung dar.

  2. Ist der Wortlaut einer auszulegenden Bestimmung eines DBA zwischen OECD-Mitgliedsstaaten mit einer Bestimmung des OECD-Musterabkommens (OECD-MA) identisch oder zumindest vergleichbar, ist der OECD-Musterkommentar (OECD-MK) zu dieser Bestimmung – unter Berücksichtigung der enthaltenen Bemerkungen („observations“) der OECD-Mitgliedsstaaten – in seiner bei der Umsetzung des DBA in deutsches Recht durch das nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz erforderliche Zustimmungsgesetz geltenden Fassung als ein widerleglich...

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