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BMF - III C 3 - S 7344/00040/008/034 BStBl 2025 I S. 2126

Muster der Umsatzsteuererklärung 2026

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

I. Vordruckmuster

1Für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2026 werden die folgenden Vordruckmuster eingeführt:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
- USt 2 A
Umsatzsteuererklärung 2026
- Anlage UN
zur Umsatzsteuererklärung 2026
- Anlage FV
zur Umsatzsteuererklärung 2026
- USt 2 E
Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2026
- USt 6 E
Anleitung zur Anlage UN 2026

II. Änderungen

2Durch Artikel 4 Nummer 2 i. V. m. Artikel 23 Absatz 2 des Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vom (BGBl 2025 I Nr. 369) tritt mit Wirkung zum eine Übergangsregelung in § 27 Absatz 40a UStG für bis zum nach § 4 Nummer 4a UStG eingelagerte und nach dem ausgelagerte Gegenstände in Kraft. Die materiell-rechtlichen Vorgaben zur Auslagerung und der damit einhergehenden Besteuerung der einer Auslagerung nach dem vorangegangenen Umsätze bleiben für einen Übergangszeitraum bis einschließlich erhalten.

3Der auf die jeweilige Bemessungsgrundlage anzuwendende Durchschnittssatz für Land- und Forstwirte (§ 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UStG; im Kalenderja...

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