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BAG Beschluss v. - 6 AZN 349/25

Gesetze: § 72a Abs 3 S 2 Nr 1 ArbGG, § 59 ArbGG, § 46 Abs 2 S 1 ArbGG, § 331 Abs 1 ZPO

Wiederholungskündigung - echtes Versäumnisurteil

Leitsatz

Es ist offenkundig, dass im Fall zweier zeitlich aufeinander folgender Kündigungen keine unzulässige Wiederholungskündigung vorliegt, wenn die Unwirksamkeit der zeitlich früheren Kündigung durch echtes Versäumnis-

urteil festgestellt wurde. Vor Erlass eines echten Versäumnisurteils findet im Rahmen einer Kündigungsschutzklage keine materielle gerichtliche Überprüfung von Kündigungsgründen statt.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2025:111225.B.6AZN349.25.0

Fundstelle(n):
MAAAK-07740

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