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BVerwG Urteil v. - 2 C 13.24

Gesetze: Art 3 Abs 1 GG, Art 33 Abs 5 GG, § 77 Abs 2 S 1 Nr 1 BBG 2009, § 77 Abs 2 S 1 Nr 4 BBG 2009, § 59 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a BeamtVG, § 46 Abs 1 S 2 StGB

Reichweite der disziplinarischen Verantwortlichkeit eines Ruhestandsbeamten; Doppelmord im Ausland

Leitsatz

1. Allein die Verurteilung durch ein deutsches Strafgericht hat gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG den unmittelbaren Verlust der Rechte als Ruhestandsbeamter zur Folge.

2. Die Verfassungstreuepflicht wirkt auch bei Ruhestandsbeamten fort. Eine Betätigung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes stellt demzufolge ein Dienstvergehen dar. Die Begehung einer erheblichen Straftat (hier: Doppelmord) reicht für sich genommen hierfür aber nicht aus.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2025:040925U2C13.24.0

Fundstelle(n):
WAAAK-07848

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