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LSG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - L 6 P 6/25

Die Beteiligten streiten um die Berechtigung der Beklagten, von der Klägerin einen Betrag in Höhe von 7.350 EUR zurückfordern, den diese zur Erstattung sog. Corona-Prämien von der Beklagten erhalten und - unstreitig rechtzeitig und in zutreffender Höhe - an ihre Mitarbeitenden gezahlt hatte, was sie der Beklagten nachfolgend aber nicht fristgerecht mitgeteilt hat.

Fundstelle(n):
FAAAK-08065

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