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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 3 R 311/24

Streitig ist die Höhe der Regelaltersrente der Klägerin hinsichtlich der Qualifikationsgruppeneinstufung in der Zeit vom 09.04.1979 bis zum 30.06.1984 aufgrund einer in Polen ausgeübten Beschäftigung als Dekorateurin.

Fundstelle(n):
BAAAK-08088

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