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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 6 AS 2/23

Die Kläger wenden sich gegen die Ablehnung der Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) für den Zeitraum September 2019 bis Februar 2020; hierbei wenden sich die Kläger insbesondere gegen die Anrechnung von Kindergeld.

Fundstelle(n):
NAAAK-08100

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