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BFH  - III R 35/25 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Gesetze: EGV 883/2004 Art 68 Abs 2 S 3

Rechtsfrage

Finden in Entsendungsfällen die Antikumulierungsvorschriften der VO Nr. 883/2004 überhaupt Anwendung, und falls ja, was löst die Ansprüche im Sinne von Art. 68 VO Nr. 883/2004 aus?

Führt Art. 68 Abs. 2 Satz 3 der VO Nr. 883/2004 zu einem Leistungsausschluss in Entsendungsfällen und ist die Vorschrift europarechtskonform so auszulegen, dass dem entsendeten Wanderarbeitnehmer zumindest ein Gesamtbetrag an Leistungen verbleibt, der gleich dem Betrag der günstigsten Leistung ist, die ihm nach dem Recht nur eines dieser Staaten zusteht?

Differenzkindergeld; Entsendung; Kindergeld

Fundstelle(n):
CAAAK-08536

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