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BFH  - IV R 35/23 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Gesetze: AO § 124 Abs 1 S 1, AO § 180 Abs 5 Nr 1, AO § 183 Abs 1

Rechtsfrage

1. Ist ein negativer Feststellungsbescheid allen Feststellungsbeteiligten einzeln bekanntzugeben, da § 183 Abs. 1 AO nicht anwendbar ist?

2. Zur Auslegung, wann ein negativer Feststellungsbescheid vorliegt.

Bekanntgabe; Negativer Feststellungsbescheid; Nichtigkeit; Wirksamkeit

Fundstelle(n):
XAAAK-08542

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