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BFH  - VII R 20/25 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Gesetze: ZK Art 221, UZK Art 103 Abs 2

Rechtsfrage

Ist Art. 103 Abs 2 UZK auch auf Einfuhrabgaben anzuwenden, welche vor dem entstanden sind?

Einfuhrabgaben; Fristberechnung; Verjährung

Fundstelle(n):
WAAAK-08551

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