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BGH Urteil v. - IX ZR 188/24

Tatbestand

Der Beklagte betraute die Klägerin, eine Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, mit seiner anwaltlichen Vertretung im Zusammenhang mit seiner Auffassung nach unberechtigten Abbuchungen von seinem Girokonto. Die Sachbearbeitung erfolgte dabei durch den Partner der Klägerin Rechtsanwalt K.     . Dieser und die weitere Partnerin Rechtsanwältin N.          kündigten ihre Beteiligung an der Partnerschaft, zu der unter anderem noch Rechtsanwalt Kr.         gehörte, zum 31. Dezember 2021 und schieden nach Ablauf dieses Tages aus der Gesellschaft aus.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2026:150126UIXZR188.24.0

Fundstelle(n):
RAAAK-08745

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