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LSG Hamburg Urteil v. - L 4 AS 168/24

Streitig ist, ob die Kläger einen Anspruch darauf haben, dass die ihnen vom Beklagten als Darlehen bewilligten Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für eine Erstausstattung mit Gardinen(stangen) und für Umzugskosten als Zuschuss gewährt werden.

Fundstelle(n):
SAAAK-08950

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