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BGH Urteil v. - VIa ZR 726/22

Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Er erwarb im März 2015 einen von der Beklagten hergestellten gebrauchten BMW 520d, der mit einem Dieselmotor der Baureihe N 47 (Schadstoffklasse Euro 6) ausgerüstet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2026:210126UVIAZR726.22.0

Fundstelle(n):
BAAAK-08986

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