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BMF - IV C 1 - S 2253/00082/001/064

Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 1a EStG bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden

Bezug: BStBl 2003 I S. 386

Bezug: BStBl 2017 I S. 1447

Anwendung

Dieses Schreiben ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Bei Sanierungen in Raten, die im Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses BMF-Schreibens noch nicht vollendet sind, verkürzen sich die Betrachtungszeiträume für die Vermutungsregel auf drei Jahre.

Es ersetzt

Abkürzungen

In diesem Schreiben werden die folgenden Abkürzungen verwendet:

AfA = Absetzung für Abnutzung
AO = Abgabenordnung
BFH = Bundesfinanzhof
BStBl = Bundessteuerblatt
EStG = Einkommensteuergesetz
EStR = Einkommensteuer-Richtlinien
HGB = Handelsgesetzbuch
WoFlV = Wohnflächenverordnung

Inhaltsverzeichnis


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. Anschaffungskosten
3
1. Umfang der Anschaffungskosten
3
2. Betriebsbereiter Zustand eines Gebäudes
3
3. Unentgeltlicher oder teilentgeltlicher Erwerb
9
II. Herstellungskosten
10
1. Umfang der Herstellungskosten
10
2. Herstellung eines Gebäudes
10
3. Erweiterung eines Gebäudes
11
4. Über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung
13
III. Anschaffungsnahe Herstellungskosten
16
1. Umfang der anschaffungsnahen Herstellungskosten
16
2. Aufwendungen, die keine anschaffungsnahen Herstellungskosten sind
18
3. Dreijahreszeitraum
18
4. 15 %-Grenze
18
IV. Zusammentreffen von Anschaffungs- oder Herstellungskosten mit ...

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