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Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 1a EStG bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden
Bezug: BStBl 2003 I S. 386
Bezug: BStBl 2017 I S. 1447
Anwendung
Dieses Schreiben ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Bei Sanierungen in Raten, die im Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses BMF-Schreibens noch nicht vollendet sind, verkürzen sich die Betrachtungszeiträume für die Vermutungsregel auf drei Jahre.
Es ersetzt
das (BStBl 2003 I S. 386) und
das (BStBl 2017 I S. 1447).
Abkürzungen
In diesem Schreiben werden die folgenden Abkürzungen verwendet:
AfA = Absetzung für
Abnutzung
AO = Abgabenordnung
BFH =
Bundesfinanzhof
BStBl = Bundessteuerblatt
EStG =
Einkommensteuergesetz
EStR =
Einkommensteuer-Richtlinien
HGB =
Handelsgesetzbuch
WoFlV = Wohnflächenverordnung
Inhaltsverzeichnis
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I. Anschaffungskosten | 3 | |
1. Umfang der Anschaffungskosten | 3 | |
2. Betriebsbereiter Zustand eines
Gebäudes | 3 | |
3. Unentgeltlicher oder
teilentgeltlicher Erwerb | 9 | |
II. Herstellungskosten | 10 | |
1. Umfang der Herstellungskosten | 10 | |
2. Herstellung eines Gebäudes | 10 | |
3. Erweiterung eines Gebäudes | 11 | |
4. Über den ursprünglichen Zustand
hinausgehende wesentliche Verbesserung | 13 | |
III. Anschaffungsnahe
Herstellungskosten | 16 | |
1. Umfang der anschaffungsnahen
Herstellungskosten | 16 | |
2. Aufwendungen, die keine
anschaffungsnahen Herstellungskosten sind | 18 | |
3. Dreijahreszeitraum | 18 | |
4. 15 %-Grenze | 18 | |
IV. Zusammentreffen von
Anschaffungs- oder Herstellungskosten mit ... | ||