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Online-Nachricht - Donnerstag, 29.01.2026

Investmentsteuergesetz | Eingeschränkte Anwendung der investmentrechtlichen Teilfreistellung auf Veräußerungsverluste im Anwendungsbereich von § 56 InvStG (BFH)

Dekorative
		  Grafik§ 20 Abs. 1 Satz 1 InvStG (Teilfreistellung bei Aktienfonds) ist nicht anzuwenden, soweit ein für die Zeit vom bis zur Veräußerung der Investmentanteile nach neuem Recht ermittelter Veräußerungsverlust von vor dem angeschafften Investmentanteilen (ausgenommen bestandsgeschützte, vor dem angeschaffte Alt-Anteile) darauf beruht, dass die fiktiven Anschaffungskosten zum die historischen Anschaffungskosten der veräußerten Anteile übersteigen ( und ; veröffentlicht am ).

Hintergrund: Mit dem Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG) vom (BGBl I 2016 S. 1730) hat der Gesetzgeber das bisherige System der semitransparenten Besteuerung von Publikums-Investmentfonds zugunsten eines intr...

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