Quarantäne wegen einer Corona-Infektion; Entschädigungsausschluss bei Vermeidbarkeit der Infektion durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung
Leitsatz
Eine erwerbstätige Person, die sich wegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in häuslicher Absonderung (Quarantäne) befunden und dadurch einen Verdienstausfall erlitten hat, erhält gemäß § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG keine Entschädigung, wenn sie eine Infektion und damit die Absonderung durch eine öffentlich empfohlene und für sie mögliche Schutzimpfung hätte vermeiden können. Ausreichend für die Vermeidbarkeit ist die Möglichkeit, dass die Impfung eine Infektion verhindert.