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BGH Urteil v. - VIa ZR 757/22

Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Er erwarb im August 2017 von der Beklagten einen gebrauchten Mercedes-Benz C 220 d T, der mit einem Dieselmotor des Typs OM 651 (Schadstoffklasse Euro 6) ausgestattet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2026:270126UVIAZR757.22.0

Fundstelle(n):
BAAAK-09235

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