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BGH Urteil v. - VIa ZR 1477/22

Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Er erwarb im August 2016 von der Beklagten einen von ihr hergestellten BMW 420d als Neuwagen, der mit einem Motor des Typs B 47 (Schadstoffklasse Euro 6) ausgestattet war.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2026:280126UVIAZR1477.22.0

Fundstelle(n):
LAAAK-09317

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