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BGH Urteil v. - VIa ZR 823/22

Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Er erwarb aufgrund einer Bestellung von November 2017 bei der Beklagten einen Mercedes-Benz V-Klasse 250d ED/L als Vorführwagen, der mit einem Dieselmotor des Typs OM 651 (Schadstoffklasse Euro 6) ausgestattet ist. Zudem erwarb er Anfang 2018 Zubehör zu diesem Fahrzeug.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2026:270126UVIAZR823.22.0

Fundstelle(n):
WAAAK-09322

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