Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte - hier: aus Versicherungsverträgen - im Insolvenzverfahren
Leitsatz
Der Zeitraum, für den Pfändungsschutz zu beanspruchen ist, ist unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls nach freiem Ermessen zu bestimmen, wobei vorausschauend abzuschätzen ist, ob, wann und in welcher Höhe mit weiteren Einnahmen des Schuldners zu rechnen ist. Hierzu ist eine Gesamtabwägung zwischen den Interessen des Schuldners und der Gesamtgläubigerschaft vorzunehmen sowie eine nach Sachgesichtspunkten begründete Entscheidung zu treffen (Fortführung von , NZI 2021, 923).
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2025:111225BIXZB3.25.0
Fundstelle(n): BB 2026 S. 322 Nr. 7 NJW 2026 S. 9 Nr. 7 ZIP 2026 S. 4 Nr. 6 KAAAK-09326