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BGH Urteil v. - III ZR 88/25

Tatbestand

    Der Kläger nimmt die beklagten Ärzte, die sich in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu einer Berufsausübungsgemeinschaft zusammengeschlossen haben, nach zwei Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auf materiellen und immateriellen Schadensersatz in Anspruch.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2026:150126UIIIZR88.25.0

Fundstelle(n):
HAAAK-09515

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