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BAG Beschluss v. - 1 ABR 19/24

Gesetze: § 93 BetrVG, § 95 Abs 3 BetrVG, § 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 99 Abs 1 S 2 BetrVG, § 99 Abs 2 Nr 5 BetrVG, § 99 Abs 3 S 1 BetrVG, § 99 Abs 3 S 2 BetrVG

Personelle Maßnahme - innerbetriebliche Stellenausschreibung

Leitsatz

Eine innerbetriebliche Stellenausschreibung iSv. § 93 BetrVG muss mindestens - neben den von den Bewerbern erwarteten Qualifikationen - eine jedenfalls schlagwortartige Bezeichnung der mit der Stelle verbundenen Arbeitsaufgaben enthalten. Dazu gehört regelmäßig auch die Angabe, mit welchem Arbeitszeitvolumen die offene Position besetzt werden soll.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2025:230925.B.1ABR19.24.0

Fundstelle(n):
BAAAK-09611

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