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Bayerisches Landesamt für Steuern - S 2221.2.1-225/26 St36

Sonderausgabenabzug für freiwillige Rentenversicherungsbeiträge in Deutschland lebender türkischer Staatsgehöriger in die türkische Sozialversicherung (SGK)

Bezug: BStBl 2017 I S. 820

Diese Verfügung richtet sich an alle Beschäftigten im Veranlagungsbereich und in den Rechtsbehelfsstellen.

In Deutschland lebende türkische Staatsangehörige können unter bestimmten Voraussetzungen freiwillige Rentenversicherungsbeiträge in die türkische Sozialversicherung (SGK; www.sgk.gov.tr) leisten.

Der freiwillig an die SGK geleistete Beitrag ist ein Gesamtbetrag, der sich nach den Sozialversicherungsrechengrößen (= Bemessungsgrundlage - BMG) bestimmt und sich aus pauschalen Beiträgen für die Altersversicherung (20 % der BMG) und die Krankenversicherung (12 % der BMG) zusammensetzt. Der Gesamtbetrag wird in der Bescheinigung der SGK nicht gesondert aufgeschlüsselt.

Das zu dieser Thematik anhängige Klageverfahren beim Az.: 15 K 2422/23 ist entschieden. Dabei wurde die Auffassung von der Finanzverwaltung bestätigt. Die Bearbeitung von Einsprüchen kann wieder aufgenommen werden.

Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für unbeschränkt Steuerpflichtige sind die Beiträge wie folgt zu behandeln:

Der Gesamtbetrag ist aufzuteilen und entfällt:

  • zu 20/32 (62,5 %) auf die Rentenversicherung und

  • zu 12/32 (37,5 %) auf die Kr...

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