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BGH Urteil v. - XII ZR 23/23

Gesetze: § 315 Abs 1 S 2 ZPO, § 547 Nr 6 ZPO

Ersetzung der Unterschrift eines mitwirkenden Richters bei nur kurzfristiger Verhinderung

Leitsatz

Die nur kurzfristige Verhinderung eines mitwirkenden Richters reicht für die wirksame Ersetzung seiner Unterschrift durch einen Verhinderungsvermerk des Vorsitzenden nach § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht aus.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2026:140126UXIIZR23.23.0

Fundstelle(n):
AAAAK-09685

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